Worum geht’s?
Ihr Arbeitsverhältnis endet bald, zum Beispiel weil Ihnen gekündigt wurde oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Dann unterstützen wir Sie frühzeitig, damit Sie möglichst nicht arbeitslos werden oder so früh wie möglich eine neue Stelle finden.
Wenn Sie sich arbeitsuchend melden, besprechen wir danach mit Ihnen Ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Zur Beratung gehört auch, wie wir gemeinsam weiter vorgehen und was Sie selbst tun können.
Wie melde ich mich arbeitsuchend?
Am einfachsten melden Sie sich online arbeitsuchend. Dazu klicken Sie oben auf „Vorgang starten“ und melden sich dann arbeitsuchend. Ihre Agentur für Arbeit wird automatisch informiert.
Wann soll ich mich arbeitsuchend melden?
Melden Sie sich frühzeitig arbeitsuchend, erhöht das Ihre Chancen auf eine neue Beschäftigung und gibt uns mehr Möglichkeiten, Sie bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu unterstützen.
Wenn Sie noch in einer Beschäftigung sind, aber wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald endet, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden. Das gilt auch, wenn Sie sich nach Paragraf 38 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) arbeitsuchend melden müssen. Melden Sie sich am besten sofort, jedoch spätestens 3 Monate, bevor Ihre Beschäftigung endet. Erfahren Sie kurzfristig, dass Sie Ihre Arbeitsstelle voraussichtlich verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend.
Bitte beachten Sie: Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung.
Wenn Sie sich zu spät arbeitsuchend melden, können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.
Welche Vorteile hat die Online-Arbeitsuchendmeldung?
Wenn Sie sich online arbeitsuchend melden, stehen Ihnen weitere Schritte zur Verfügung, die uns helfen, Sie besser zu unterstützen und zu beraten.
Im Schritt „Ihre Abschlüsse und Berufserfahrung“ können Sie Ihren Werdegang und Ihre wichtigsten beruflichen Stationen an uns übermitteln.
Sie können auch direkt online einen für Sie passenden Termin buchen, bei dem wir gemeinsam Ihre nächsten Schritte planen und besprechen.
Im Schritt „Beratungsgespräch vorbereiten“ teilen Sie uns mit, wie Sie sich Ihre zukünftige Arbeitsstelle vorstellen. So können wir frühzeitig nach passenden Stellenangeboten für Sie suchen und Ihnen bereits im ersten gemeinsamen Gespräch Möglichkeiten vorstellen.
Nutzen Sie den Online-Service und erledigen Sie diese Schritte bequem von zu Hause.
Rechtsgrundlage für die Arbeitsuchendmeldung ist Paragraf 38 SGB III.